|
Jeder Teilnehmer hat seine gesundheitliche Voraussetzung für die Rennteilnahme selbst zu prüfen. Gegebenenfalls auch durch entsprechende Arztkonsultationen auf eigene Kosten und Veranlassung.
Jeder Teilnehmer hat eine eigene Privathaftpflichtversicherung bzw. hat sich ggf. vor Beginn des Rennens um einen solchen Abschluss zu bemühen. Es handelt sich um eine Sportveranstaltung, die mit den sporttypischen Gefahren für Leben, Körper und Gesundheit verbunden ist. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden aller Art, soweit diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für Ansprüche der Teilnehmer, soweit diese nicht auf Vorsatz des Veranstalters zurückzuführen sind, wird eine einjährige Verjährungsfrist vereinbart.
Für alle Teilnehmer besteht Helmpflicht.
Windschattenfahren ist beim Einzelzeitfahren nicht erlaubt - beim Vierer-Mannschaftszeitfahren und Paarzeitfahren nur innerhalb des eigenen Teams. Zuwiderhandlungen können zur Disqualifikation führen.
|